BGH, Beschluss vom 2025-03-05 - IX ZB 42/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.03.2025
- AktenzeichenIX ZB 42/24
Der BGH hat entschieden, dass die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin gegen einen Beschluss des Landgerichts Kassel unzulässig ist. Das bedeutet, dass der Antrag auf eine Überprüfung des Gerichtsbeschlusses nicht angenommen wird.
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