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BGH, Beschluss vom 2025-05-22 - III ZR 5/25

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Antrag eines Beklagten auf Beiordnung eines Notanwalts abgelehnt wurde. Zudem wurde die Beschwerde des Beklagten gegen ein vorheriges Urteil als unzulässig verworfen, da er die Frist zur Begründung seiner Beschwerde versäumt hat.

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