Betäubungsmitteldelikte in Anwendung des Konsumcannabisgesetzes: Vorhalten von Cannabis zur gewinnbringenden Veräußerung und zum Eigenkonsum; Einziehung der Gesamtmenge
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.02.2025
- AktenzeichenGSSt 1/24
In diesen Fall geht es um die rechtlichen Bestimmungen beim Besitz von Cannabis, nachdem das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) in Kraft getreten ist. Wenn jemand Cannabis sowohl für den Handel als auch für den Eigenkonsum hat, wird die Möglichkeit einer Strafe davon abhängig gemacht, wie viel Cannabis er hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.