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BGH, Beschluss vom 2025-06-03 - VIII ZA 17/24

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Beschwerde des Beklagten gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe nicht zulässig ist. Der Beklagte hatte versucht, eine Rüge einzureichen, weil er sich nicht ausreichend gehört fühlte, aber das Gericht stellte fest, dass er nicht alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt hat.

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