BGH, Beschluss vom 2025-07-01 - XIII ZB 30/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.07.2025
- AktenzeichenXIII ZB 30/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Person, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, keine Grundlage hat, sich gegen ihre Ingewahrsamnahme zu wehren. Der Asylantrag galt bereits als unzulässig und wurde somit nicht anerkannt.
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