BGH, Beschluss vom 2025-04-23 - 2 ARs 137/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.04.2025
- Aktenzeichen2 ARs 137/25
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass zwei Strafverfahren gegen einen Angeklagten nicht zusammengelegt werden. Ein Verfahren läuft in Hamburg wegen versuchten sexuellen Missbrauchs, das andere in Cuxhaven wegen sexuellen Missbrauchs eines anderen Opfers.
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