Zuständigkeitsbestimmung in Strafvollzugssachen: Örtliche Zuständigkeit für strafvollzugsbegleitende Kontrolle bei angeordneter Sicherungsverwahrung; Bindungswirkung der Verweisungsentscheidung einer Strafvollstreckungskammer
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2025
- Aktenzeichen2 ARs 167/25
In diesem Urteil wird entschieden, welches Gericht für die Überprüfung von Maßnahmen im Strafvollzug zuständig ist, nachdem ein Verurteilter in verschiedene Gefängnisse verlegt wurde. Das Landgericht Leipzig wurde als zuständig erklärt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.