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BGH, Urteil vom 2025-06-18 - VIa ZR 1152/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger Ansprüche gegen einen Autohersteller geltend machen kann, weil in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung eingebaut ist. Das Gericht hob ein vorheriges Urteil auf und schickte den Fall zurück zur weiteren Prüfung.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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