BGH, Urteil vom 2025-06-18 - VIa ZR 1410/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.06.2025
- AktenzeichenVIa ZR 1410/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger keinen Schadensersatz für eine als sittenwidrig geltenden Handlung der Beklagten erhält. Allerdings wurde festgestellt, dass er doch Anspruch auf Ersatz eines Differenzschadens haben könnte, weil sein Fahrzeug eine unzulässige Technik hat.
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