BGH, Beschluss vom 2025-07-01 - II ZR 63/24
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum01.07.2025
- AktenzeichenII ZR 63/24
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Streitwert für einen Schadensersatzanspruch der Klägerin auf etwa 990.000 Euro festgelegt bleibt. Die Klägerin wollte bei ihrer Berechnung eine andere Bewertung ansetzen, da sie Schäden durch Verzögerungen und finanzielle Verlusten geltend macht.
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