(Umfang einer postmortalen Vollmacht eines Erblassers für einen Dritten bei Anordnung einer Nacherbfolge)
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum22.05.2025
- AktenzeichenV ZB 46/24
Es wird erklärt, dass ein Erblasser (eine verstorbene Person) einen anderen beauftragen kann, nach seinem Tod sowohl die Vorerben (die zuerst erben) als auch die Nacherben (die später erben) zu vertreten. Dies kann auch die Löschung von Nacherbenvermerken im Grundbuch umfassen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.