Compliance & Regulatory Monitor

Wohnungseigentumssache: Bestellung von gesetzlichen Vertretern oder bevollmächtigten Mitarbeitern einer juristischen Person zu Mitgliedern des Verwaltungsbeirats

In einem Urteil wurde entschieden, dass auch juristische Personen, wie zum Beispiel eine Gemeinde, Mitglieder eines Verwaltungsbeirats in einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden können. Die gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter dieser juristischen Personen, die selbst keine Wohnungseigentümer sind, können jedoch nicht gewählt werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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