Compliance & Regulatory Monitor

Vollziehung der begehrten Amtshandlung des Standesamts im Laufe des gerichtlichen Personenstandsverfahrens: Statthaftigkeit eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Amtshandlung; Erledigung eines Berichtigungsantrags durch Eintragung eines mütterlichen Elternteils in das Geburtenregister nach Adoption des durch die Ehegattin geborenen Kindes

Es wurde entschieden, dass ein Standesamt nicht verpflichtet ist, einen zweiten Elternteil in das Geburtenregister einzutragen, wenn die Antragsteller bereits während eines laufenden Verfahrens einen Antrag zurückgezogen haben. Außerdem bedeutet eine spätere Eintragung nach einer Adoption nicht, dass der ursprüngliche Antrag auf Eintragung als Elternteil automatisch erledigt ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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