Compliance & Regulatory Monitor

Überfahrtbaulast: Duldungspflicht des Eigentümers des belasteten Grundstücks hinsichtlich des Begehens und Überfahrens

In diesem Fall ging es um ein Grundstück, das mit einer sogenannten Überfahrtbaulast belastet ist. Das bedeutet, dass ein Nachbar Zugang zu einem anderen Grundstück über dieses Grundstück gewährt bekommen hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle