BGH, Beschluss vom 2025-06-13 - IX ZA 9/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.06.2025
- AktenzeichenIX ZA 9/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wird. Die Beklagte hatte fristgerecht keine Beschwerde eingereicht, und ihr Antrag auf die vorübergehende Einstellung einer Zwangsvollstreckung ist unzulässig, weil ihr Anwalt nicht zugelassen ist.
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