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Nichtzulassungsbeschwerde bei Wohnungseigentum: Gehörsverstoß bei Nichtberücksichtigung erheblichen Bestreitens in der Berufungsinstanz

In diesem Urteil geht es darum, dass ein Wohnungseigentümer, der die Hausgelder nicht bezahlt hat und nicht mit der neuen Verwalterin zusammenarbeiten wollte, aufgefordert wurde, seine Eigentumsanteile zu verkaufen. Der Beklagte hat jedoch in der Berufungsinstanz einen wichtigen Punkt bestritten, dessen Berücksichtigung ihm rechtlich nicht gewährt wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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