Anfechtbare Rechtshandlung in der Insolvenz: Abtretung der Forderung gegen einen Drittschuldner und Rückabtretung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs an den Drittschuldner Erlöschung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens; Rechtsfolgen der Verjährung des Anfechtungsanspruchs; Einwand unzulässiger Rechtsausübung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum24.07.2025
- AktenzeichenIX ZR 134/23
In diesem Urteil geht es um eine Forderung und deren Abtretung im Insolvenzverfahren. Es wird besprochen, dass eine Abtretung nicht automatisch bedeutet, dass die Schulden gelöscht sind, und dass Rückforderungsansprüche auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens bestehen bleiben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.