Wohnraummiete: Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach Schonfristzahlung des Mieters
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum23.07.2025
- AktenzeichenVIII ZR 287/23
Das Gericht hat entschieden, dass eine Kündigung eines Mietverhältnisses aufgrund von Zahlungsverzug unwirksam ist, wenn der Mieter rechtzeitig eine sogenannte Schonfristzahlung leistet. Diese Zahlung führt dazu, dass die Gründe für die Kündigung nicht mehr gelten.
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