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Wohnraummiete: Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach Schonfristzahlung des Mieters

Das Gericht hat entschieden, dass eine Kündigung eines Mietverhältnisses aufgrund von Zahlungsverzug unwirksam ist, wenn der Mieter rechtzeitig eine sogenannte Schonfristzahlung leistet. Diese Zahlung führt dazu, dass die Gründe für die Kündigung nicht mehr gelten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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