Datenschutzgrundverordnung: Darlegungs- und Beweislast des Betroffenen zum Eintritt eines immateriellen Schadens durch rechtswidrige Negativmeldung an die SCHUFA
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum13.05.2025
- AktenzeichenVI ZR 67/23
In diesem Urteil geht es um einen Datenschutzfall, bei dem ein Kläger Schadensersatz für eine negative Meldung bei der SCHUFA verlangt. Das Gericht hat entschieden, dass der Kläger nicht ausreichend nachweisen konnte, dass ihm ein immaterieller Schaden entstanden ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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