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BGH, Urteil vom 2025-07-23 - VIa ZR 1050/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger keine Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat, allerdings die Möglichkeit besteht, Schadenersatz wegen eines Differenzschadens geltend zu machen. Der Kläger hatte ein Fahrzeug, das möglicherweise bestimmte Vorschriften verletzt hat, und das Urteil wird an das Berufungsgericht zurückverwiesen, um weitere Feststellungen zu treffen.

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