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BGH, Beschluss vom 2025-07-22 - X ZB 20/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof einen Antrag des Klägers abgelehnt, der den Vorsitzenden Richter für befangen hielt. Der Antrag wurde als unzulässig verworfen, da nach einem abgeschlossenen Verfahren keine Ablehnung von Richtern mehr möglich ist.

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