BGH, Beschluss vom 2025-07-22 - X ZB 21/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.07.2025
- AktenzeichenX ZB 21/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Befangenheitsantrag des Klägers gegen einen Richter unzulässig war. Dies bedeutet, der Antrag wurde abgewiesen, weil der Prozess bereits abgeschlossen war.
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