Grundbuchsache: Eintragung eines Grundpfandrechts zugunsten noch nicht gezeugter Nachkommen
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum26.06.2025
- AktenzeichenV ZB 48/24
Es wird entschieden, dass eine noch nicht gezeugte Person ein Grundpfandrecht, also ein Recht an einem Grundstück, haben kann. Dies bedeutet, dass das Grundbuch auch für zukünftige Kinder Eintragungen vornehmen kann, bevor diese geboren sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.