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BGH, Urteil vom 2025-07-30 - VIa ZR 1068/22

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass einem Kläger Schadensersatzansprüche gegen einen Fahrzeughersteller zustehen können, wenn dieser eine unzulässige Abschalteinrichtung in einem Fahrzeug verbaut hat. Das Berufungsgericht hatte dies zunächst abgelehnt, dennoch wird der Fall jetzt neu geprüft, um festzustellen, ob dem Kläger ein finanzieller Nachteil entstanden ist.

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