BGH, Urteil vom 2025-07-29 - VIa ZR 1301/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.07.2025
- AktenzeichenVIa ZR 1301/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger nicht für einen Schaden entschädigt wird, weil er nicht bewiesen hat, dass eine vorsätzliche Schädigung stattfand. Allerdings wurde entschieden, dass er möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz hat, weil ein Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung hat, die gegen Vorschriften verstößt.
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