(Zulässigkeit einer Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen bei einer Schönheitsoperation - Hyaluron-Nasenkorrektur)
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum31.07.2025
- AktenzeichenI ZR 170/24
In diesem Urteil geht es um die Werbung für Hyaluron-Nasenkorrekturen, die keine medizinische Notwendigkeit haben. Das Gericht hat entschieden, dass solche Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern unzulässig ist, um Verbraucher vor falschen Erwartungen und möglichen Risiken zu schützen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- 1. Einem Innenregress der nach außen haftenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den gemäß § 13a Abs. 1 HmbPsychKG mit der Aufgabe des Vollzug
- Feststellung des natürlichen Willens und Beurteilung der Erforderlichkeit bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
- BGH, Beschluss vom 2026-08-12 - XII ZB 210/26
- BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - VIII ZR 92/26
- Adalimumab