Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung mit zur Ton- und Bildaufzeichnung geeigneten elektronischen Geräten
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.07.2025
- AktenzeichenII ZR 24/24
In diesem Urteil ging es darum, dass Aktionäre nicht einfach mit Geräten zur Ton- und Bildaufzeichnung an einer Hauptversammlung teilnehmen können. Das Gericht entschied, dass ein solches Verbot einen unangemessenen Eingriff in die Rechte der Aktionäre darstellen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.