BGH, Beschluss vom 2025-07-29 - XIII ZB 57/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.07.2025
- AktenzeichenXIII ZB 57/22
In diesem Fall hat das Bundesgericht entschieden, dass eine Abschiebung eines Betroffenen abgebrochen werden durfte, weil er über gesundheitliche Probleme klagte. Die Gerichte haben keine weiteren Informationen zu den genauen Umständen der Klage benötigt, da die Gesundheit des Betroffenen im Vordergrund stand.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.