Compliance & Regulatory Monitor

Auslagenersatz und Gebührenpflicht bei Aktenverwahrung durch den Notar; Auslegung der Kammerbefugnis nach § 73 Abs. 3 BNotO

In diesem Urteil wird entschieden, dass Notarkammern Notaren Gebühren und Auslagen für die Aufbewahrung von Akten auferlegen dürfen. Die Kläger, die selbst Notare sind, haben gegen eine solche Regelung geklagt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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