Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Mögliches Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Vertrauendürfen auf eine beantragte zweite Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist; erwartete Urteilsberichtigungen oder Protokollberichtigungen als Fristverlängerungsgründe
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.07.2025
- AktenzeichenVI ZB 59/24
In diesem Urteil geht es um die Fristverlängerung für die Einreichung von Berufungsbegründungen und unter welchen Umständen eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich ist. Wenn ein Anwalt die Frist versäumt, kann das an ihm liegen, und die Partei kann dafür keine Wiedereinsetzung beantragen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.