Schadensersatzklage wegen behaupteter Verletzung der Streupflicht bei allgemeiner Glätte: Gehörsverletzung durch überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht; konkretisiertes Vorbringen in zweiter Instanz zur Glättebildung; Anforderungen an den Ausschluss der Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen durch weit überwiegenden Verursachungsbeitrag des Geschädigten
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.07.2025
- AktenzeichenVI ZR 357/24
In diesem Urteil geht es um einen Schadensersatzanspruch, weil jemand auf einem vereisten Gehweg gestürzt ist. Die Klägerin behauptet, der Grundstückseigentümer habe seine Räum- und Streupflicht verletzt, weil der Gehweg glatt war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.