BGH, Beschluss vom 2025-08-05 - VIII ZA 7/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.08.2025
- AktenzeichenVIII ZA 7/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge, also das Einspruchsverfahren der Beklagten, unzulässig ist. Die Beklagten hatten keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, weil sie ihre Anträge als erfolglos einstufte und die Fristen nicht einhielten.
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