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BGH, Beschluss vom 2025-08-06 - VIII ARZ 1/25

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Beklagten unzulässig ist. Er wollte ein früheres Urteil anfechten, aber seine Begründung hat nicht gepasst.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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