BGH, Beschluss vom 2025-08-06 - VIII ARZ 1/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.08.2025
- AktenzeichenVIII ARZ 1/25
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Beklagten unzulässig ist. Er wollte ein früheres Urteil anfechten, aber seine Begründung hat nicht gepasst.
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