BGH, Beschluss vom 2025-07-29 - XIII ZB 67/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.07.2025
- AktenzeichenXIII ZB 67/22
In diesem Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass ein Haftantrag nicht zulässig war, weil nicht genügend Informationen über die rechtlichen Gründe zur Ausreisepflicht vorlagen. Der Beschluss des Amtsgerichts, der den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat, wurde aufgehoben.
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