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BGH, Beschluss vom 2025-08-27 - VIII ZR 193/24

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Beklagter, der sich selbst als Rechtsanwalt vertritt, die Gerichtskosten für sein Revisionsverfahren nicht niederlegen kann. Er hatte gegen frühere Urteile Berufung eingelegt, aber die Revision wurde als unzulässig verworfen, weil er dies nicht durch einen zugelassenen Anwalt gemacht hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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