Wohnungseigentümerversammlung: Pflicht zur Einholung von Alternativangeboten vor Beauftragung eines Rechtsanwalts; nachträgliche Genehmigung einer Maßnahme
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum18.07.2025
- AktenzeichenV ZR 76/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass Wohnungseigentümer nicht verpflichtet sind, Angebote von mehreren Anwälten einzuholen, bevor sie einen Anwalt beauftragen. Außerdem können sie nachträglich Entscheidungen genehmigen, die vom Verwalter ohne Beschluss getroffen wurden, solange die Maßnahmen ordnungsgemäß sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.