BGH, Beschluss vom 2025-08-26 - 5 ARs 9/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.08.2025
- Aktenzeichen5 ARs 9/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde einer Person, die gegen einen Beschluss des Kammergerichts eingelegt hat, nicht zulässig ist. Die Person hatte sich beschwert, weil die Staatsanwaltschaft nicht auf ihr Gesuch um Akteneinsicht reagiert hat, und zudem wollte sie Prozesskostenhilfe, die abgelehnt wurde.
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