BGH, Urteil vom 2025-09-17 - VIa ZR 1411/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.09.2025
- AktenzeichenVIa ZR 1411/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger keinen Schadensersatz von der Beklagten erhält, weil deren Verhalten nicht als sittenwidrig gilt. Es wurde jedoch festgestellt, dass der Kläger Anspruch auf Entschädigung für einen bestimmten Schadensverlust haben könnte, wenn er diesen nachweisen kann.
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