Compliance & Regulatory Monitor

Betreuungsverfahren: Anwesenheit des Verfahrenspflegers im Termin zur persönlichen Anhörung des Betroffenen

In einem Betreuungsverfahren muss das Gericht den Betroffenen persönlich anhören. Der Verfahrenspfleger, der die Interessen des Betroffenen vertritt, muss dabei nicht zwingend anwesend sein.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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