Prozesskostenhilfe für einen Entschädigungsantrag wegen überlanger Verfahrensdauer: Rückwirkung des Prozesskostenhilfebewilligung über die Antragsfrist von 6 Monaten; prozessuale Ausschlussfrist von 6 Monaten und Möglichkeit der Wiedereinsetzung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.09.2025
- AktenzeichenIII ZR 96/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Person, die wegen einer langen Verfahrensdauer Entschädigung beantragen möchte, bestimmte Fristen einhalten muss. Wenn diese Fristen versäumt werden, kann die Klage als unzulässig abgewiesen werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.