BGH, Beschluss vom 2025-09-11 - V ZR 64/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.09.2025
- AktenzeichenV ZR 64/25
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde der Kläger gegen einen vorherigen Gerichtsbeschluss unzulässig ist. Außerdem wurde ihr Antrag auf einen Notanwalt sowie ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt.
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