BGH, Urteil vom 2025-09-24 - VIa ZR 232/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.09.2025
- AktenzeichenVIa ZR 232/22
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde entschieden, dass ein Kläger keinen Schadensersatz von einem Autohersteller erhält, weil der Hersteller keine unzulässige Abschalteinrichtung in seinen Motoren verwendet hat. Der BGH hat das Urteil eines Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur weiteren Klärung zurückgeschickt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.