BGH, Beschluss vom 2025-09-23 - VI ZR 391/24
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum23.09.2025
- AktenzeichenVI ZR 391/24
In diesem Gerichtsbeschluss geht es um eine Klägerin, die von der Beklagten Schadensersatz verlangt, nachdem ihr Sohn fehlerhaft behandelt wurde. Die Klage wurde in den unteren Instanzen abgewiesen, und die Frage war, wie hoch der Streitwert für ein weiteres Verfahren festgesetzt werden soll.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- 1. Einem Innenregress der nach außen haftenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den gemäß § 13a Abs. 1 HmbPsychKG mit der Aufgabe des Vollzug
- Feststellung des natürlichen Willens und Beurteilung der Erforderlichkeit bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
- BGH, Beschluss vom 2026-08-12 - XII ZB 210/26
- BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - VIII ZR 92/26
- Adalimumab