BGH, Urteil vom 2025-09-24 - VIa ZR 1528/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.09.2025
- AktenzeichenVIa ZR 1528/22
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass ein Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, weil die Beklagte ihre Fahrzeugtechnologie offengelegt hat. Trotzdem gibt es Hinweise, dass der Kläger eventuell dennoch Schadensersatz für einen bestimmten Schaden verlangen kann, den er wegen einer möglicherweise illegalen Technik erlitten hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.