Anspruch eines Nachlasspflegers auf Vergütung für Tätigkeit seiner Mitarbeiter
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.09.2025
- AktenzeichenIV ZB 2/25
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Nachlasspfleger keine Vergütung für die Arbeit seiner Mitarbeiter verlangen kann, sondern nur für die eigene Tätigkeit. Ein Nachlasspfleger ist jemand, der sich um die Angelegenheiten eines Verstorbenen kümmert, besonders wenn er die Erben nicht kennt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.