BGH, Beschluss vom 2025-09-29 - VIII ZR 122/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.09.2025
- AktenzeichenVIII ZR 122/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Antrag des Beklagten, die Richterin abzulehnen, unzulässig ist. Außerdem wurden auch andere Anträge des Beklagten, wie die Berichtigung eines vorherigen Urteils und die Rücknahme von Kosten, als unbegründet zurückgewiesen.
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