Compliance & Regulatory Monitor

Maßgeblichkeit des freien Willens des Betroffenen bei Vertreterbestellung in sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

In diesem Fall geht es um die Bestellung eines Vertreters für eine Person, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht selbstständig in einem sozialrechtlichen Verfahren handeln kann. Der Betroffene hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob er einen Vertreter möchte, wenn er dazu in der Lage ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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