BGH, Beschluss vom 2025-10-06 - XIII ZB 59/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.10.2025
- AktenzeichenXIII ZB 59/22
In diesem Fall hat ein Gericht entschieden, dass eine Person nicht gegen ihre Abschiebung aus Deutschland vorgehen kann, weil sie sich nicht an die Vorgaben gehalten hat, die für ihre Ausreise notwendig waren. Der Betroffene hatte einen gefälschten Ausweis benutzt und verweigerte die Mitwirkung bei der Ausstellung von notwendigen Dokumenten.
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