BGH, Urteil vom 2025-10-07 - VIa ZR 511/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.10.2025
- AktenzeichenVIa ZR 511/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger Ansprüche gegen einen Fahrzeughersteller geltend machen kann, wenn dieser eine nicht genehmigte Software in einem Auto verbaut hat. Das Berufungsgericht hatte zuvor diese Ansprüche abgelehnt, was jetzt aufgehoben wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.