Haftung des Vermieters für Sturz des Mieters bei Glätte auf gemeinschaftlichem Grundstück der Wohnungseigentümer
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum06.08.2025
- AktenzeichenVIII ZR 250/23
In diesem Urteil geht es darum, ob ein Vermieter für einen Sturz eines Mieters auf einem eisglatten Weg verantwortlich ist. Das Gericht entschied, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Räum- und Streupflicht zuständig ist und nicht der einzelne Vermieter.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.